- 3964 - 1319. o. T. o. O. Das Breslauer Kapitel benachrichtigt den Abt und den Konvent des Marienklosters zu Sagan Arrouaiser Ordens, dass vor ihm Br. . . , Vorzeiger dieses, sich beschwert habe, die Brüder des Klosters, wo er kanonisch Profess gethan hätte, suchten, weil er früher bei den Kreuzherren mit dem Stern bei St. Mathias in Breslau Profess gethan, was gegen die Statuten ihres (des Arrouaiser) Ordens verstiesse, ihn aus dem Stifte zu verdrängen. Das Statut, auf welches sie sich berufen, besage aber nur, dass keiner aus einem andern Orden ohne Erlaubniss seines Prälaten aufgenommen werden dürfe. Diese habe jener Bruder aber erlangt und auch seit Jahren bei ihnen Profess gethan. Das Kapitel befiehlt deshalb ihnen, den genannten Bruder in ihrem Kloster und ihrer Regel ruhig zu belassen. Cod. dipl. Siles. V, 98. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |